Informationen
Merkblatt für Gemeinden
Damit die Planung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen reibungslos verläuft, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise sorgfältig zu beachten. Sie finden hier eine Übersicht zu den Bestell- und Terminfristen, zur Auswahl und Anzahl der Veranstaltungen sowie zu den organisatorischen Aufgaben der Gemeinden. Darüber hinaus sind wichtige Regelungen zu Eintritt, GEMA, sowie zu Terminverschiebungen und Absagen aufgeführt.
Das Ziel des Kulturprogramms ist die Förderung der Kulturarbeit in den Jüdischen Gemeinden in Deutschland und Sichtbarmachung der Vielfalt der jüdischen Kultur. Insbesondere in Deutschland wohnhafte jüdische Künstlerinnen und Künstler sollen gefördert werden.
ab sofort – 15. Januar (Frist): Veranstaltungen online auswählen und bestellen
30. Februar (Frist): Termininformation zu vereinbarten Veranstaltungsterminen online eintragen
2 Wochen nach Ende der stattgefundenen Veranstaltung: Rückmeldung online an den Zentralrat
- Zusage von maximal drei Veranstaltungen pro Gemeinde pro Jahr
(abhängig von Mitgliederanzahl etc.) - Auswahl aus bis zu fünf bevorzugten Angeboten, die online mitgeteilt worden sind
- Literatur/Film-Kombinationen gelten als eine Veranstaltung:
- Literatur: bis zu zwei Autoren
- Film: bis zu drei Filme
- Keine Veranstaltungen an Schabbat oder an arbeitsfreien jüdischen Feiertagen
- Kein Rechtsanspruch auf Veranstaltungen
- Kontaktkoordination mit den Künstlerinnen und Künstlern
- Bereitstellung/Anmietung eines geeigneten Veranstaltungsortes
- Technik vor Ort, ggf. gestimmtes Klavier/Flügel
- Betreuung und Verpflegung für die Künstler (Getränke, Snacks etc.)
- Hotelübernachtung bei Bedarf (mind. 3-Sterne-Standard)
- Angemessene Bewerbung der Veranstaltung (Print, Web, mündlich)
- Info: Plakate werden vom Zentralrat zur Verfügung gestellt, mit Logo & Hinweis auf Förderung durch den Zentralrat. Eigene Plakate und Flyer müssen genehmigt werden.
- Eintrittsregelung: kostenlos auf Spendenbasis möglich, bis max. 10 EUR
- Höhere Eintrittspreise nur nach Rücksprache, da sonst zusätzliche GEMA-Kosten entstehen
- Einnahmen: Nur zur Deckung der Veranstaltungskosten (z. B. Saalmiete, Technik, Personal) oder in die Kulturkasse der Gemeinde
- GEMA: Wird vom Zentralrat übernommen bei Eintritt bis 10 EUR (Bei höheren Eintrittspreisen trägt die Gemeinde die Mehrkosten)
- Verschiebungen im Kalenderjahr möglich. Nur in Absprache mit Künstlerinnen und Künstlern UND sofortige Meldung an den Zentralrat!
- Kurzfristige Absage (weniger als eine Woche) ohne Ersatztermin. Gemeinde trägt alle Folgekosten, mit Ersatztermin.
Wichtiger Hinweis
Die Gemeinden erhalten einen separaten Link zu allen Formularen per E-Mail.