Künstlerbewerbungen
Merkblatt für Künstlerinnen und Künstler
Das Kulturprogramm unterstützt die kulturelle Arbeit in den jüdischen Gemeinden in Deutschland und macht zugleich die Vielfalt jüdischer Kultur sichtbar. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Hinweise zu Bewerbung, Ablauf und Organisation sowie zu den vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Das Kulturprogramm des ZR richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die Teil unseres jährlichen Kulturkatalogs werden möchten. Dabei handelt es sich nicht um eine Bewerbung für ein Grant oder eine direkte finanzielle Förderung, sondern ausschließlich um die Aufnahme in den Kulturkatalog.
Dieser Katalog dient den Gemeinden als Grundlage für die Auswahl ihrer Kulturveranstaltungen im darauffolgenden Jahr. Die Gemeinden übermitteln anschließend ihre gewünschten Veranstaltungen an den ZR.
Nach erfolgreicher Bewilligung werden die bestätigten Künstlerinnen und Künstler mit den jeweiligen Gemeinden in Verbindung gesetzt beziehungsweise können auch selbst Kontakt aufnehmen, um Termine, organisatorische Details und weitere Fragen gemeinsam zu klären.
- Jüdische Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland
- Nichtjüdische Künstlerinnen und Künstler, deren Projekt einen klaren Bezug zu jüdischen Inhalten hat
- Jährlich vom 1. Januar bis 31. Mai (Für das Folgejahr)
- Bewerbung ausschließlich digital über den Bewerbungslink
- Chasanut
- Klezmer
- Klassik
- Zeitgenössische Musik
- Literatur
- Darstellende Kunst
- Ausstellung
- Film
- Familienprogramm
- Workshops
- Hochwertiges Foto (mind. 1750 px, mit Copyrightvermerk)
- Kurzbeschreibung für den Veranstaltungskatalog
- Videos oder Hörproben zur Vorstellung im Online-Katalog
- Gesamtvertrag mit dem Zentralrat über die gesamte Gastspielreihe
- Gesamtvertrag wird in drei Raten ausbezahlt
- Pauschalhonorar (brutto, inkl. Reise – keine Rechnungen notwendig)
- GEMA- und Künstlersozialkasse-Gebühren werden vom Zentralrat übernommen
- GEMA-Liste muss nach der ersten Veranstaltung unaufgefordert eingereicht werden
- Kontaktdaten der zuständigen Gemeinden werden zur Verfügung gestellt
- Termine direkt mit der jeweiligen Gemeinde abstimmen
- Technische Anforderungen und Unterkunft frühzeitig klären
- Veranstaltungen können auch außerhalb von Gemeinderäumen stattfinden
- Keine Auftritte am Schabbat oder an arbeitsfreien jüdischen Feiertagen
Im Honorar enthalten:
- Künstlerhonorar (brutto)
- An- und Abreise
Wird zusätzlich vom Zentralrat übernommen:
- GEMA-Gebühren
- KSK-Abgaben
Wird von Gemeinde übernommen:
- Hotelübernachtung (mind. 3-Sterne-Standard)
- Technik vor Ort
- Kleine Verpflegung (Getränke, Snacks, etc.)
- Bewerbung von Veranstaltungen
Bewerben und mitmachen
vom 1. Januar bis 31. Mai
Ablaufplan – Timeline für Künstlerinnen und Künstler
In 8 Schritten zum Kulturprogramm
Bewerbung
Künstlerinnen und Künstler bewerben sich über ein Online-Formular.
Zu- oder Absage durch den ZR
Die Rückmeldung erfolgt per E-Mail an die im Formular angegebene Adresse.
Abstimmung der Katalog- und Vertragsinhalte
Texte, Bilder und weitere Informationen werden an den ZR übermittelt, lektoriert und final freigegeben.
Veröffentlichung des Kulturkatalogs
Der Kulturkatalog wird online veröffentlicht. Gemeinden können daraus ihre Wunschkünstler auswählen und vom ZR freigeben lassen.
Terminabstimmung
Die Termine werden gemeinsam mit den Kulturreferenten der Gemeinden koordiniert und anschließend an den ZR übermittelt.
Vertrag digital unterschreiben
Für die gesamte Auftrittsreihe wird ein Vertrag mit einem Vertragspartner der Künstlergruppe abgeschlossen.
Durchführung der Veranstaltung
Das Programm bzw. Angebot wird vor Ort umgesetzt.
GEMA-Liste einreichen
Die vorgegebene GEMA-Liste ist auszufüllen und spätestens zwei Wochen nach der Veranstaltung beim ZR einzureichen.